Sperrmüll

Sperrmüll sind gemäß Abfallwirtschaftssatzung Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder die Entleerung erschweren könnten.

Die Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen erfolgt, ohne dass hierfür gesonderte Gebühren erhoben werden

  1. im Bringsystem durch Anlieferung durch den jeweiligen Abfallerzeuger auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau während der festgelegten Öffnungszeiten;
  2. im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Anmeldung per Abrufkarte 2-mal jährlich. Die Abrufkarte ist dem Abfallkalender zu entnehmen;
  3. im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Onlineanmeldung

Für Sperrmüll aus Großwohnanlagen bzw. Geschossbebauung mit mehr als 6 Wohneinheiten erfolgt die Anmeldung für die Sperrmüllsammlung im Holsystem über den Grundstückseigentümer/Verwalter für das gesamte Grundstück 2-mal jährlich.

Zum Spermüll aus privaten Haushaltungen gehören:

  • Möbelstücke (z. B. Schränke, Bettroste, Sessel usw.),
  • Matratzen,
  • Kinderwagen,
  • Federbetten,
  • Teppiche,
  • Auslegware (Teppichboden, PVC),
  • Koffer,
  • (Kühl-)Taschen,
  • Leuchten,
  • Spielzeug (welches aufgrund seiner Abmaße nicht über die Restabfallbehälter entsorgt werden kann),
  • Gartenmöbel und –geräte
  • Kunststoffwasserfässer (keine Industriebehälter)
  • leere Obst- und Gemüsestiegen,
  • Sportgeräte (z. B. Schlitten, Ski)
  • Glasscheiben von Möbelstücken
  • Poolfolien
  • Metallschrott (einschließlich Fahrräder)
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Zum Spermüll aus privaten Haushaltungen gehören nicht:

  • Sperrmüll aus Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen,
  • Abfälle aus Gebäudemodernisierung und –renovierung (z. B. Tapeten, Paneele, Wand- und Deckenplatten, Wärmedämmung, Türen und Fenster, Toiletten-, Waschbecken),
  • Bau- und Abbruchabfälle (z. B. Fliesen, Baustoffe auf Gipsbasis, Isoliermaterial, Dachrinnen),
  • Teichfolien,
  • Kfz-Teile,
  • Altreifen,
  • Schadstoffe,
  • mit Kleinabfällen befüllte Behälter sowie Kleinabfälle (z. B. Lumpen, Schuhe),
  • Abfälle aus kompletten Haushaltsauflösungen,
  • Gegenstände aus Werkstatt- und Scheunenentrümpelungen sowie ehemaliger gewerblicher Tätigkeit,
  • Pappe, Papier, Kartonagen sowie Verpackungen, die einem getrennten Rücknahmesystem unterliegen,
  • Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (z. B. Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen) ist von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen. Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen können die Abfallbesitzer kostenpflichtig an den Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau anliefern oder durch Dritte anliefern lassen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise!

  • Bereitstellung Sperrmüll (max. Länge 2 m sowie max. Gewicht 50 kg/Einzelstück)       
  • Bereitstellungsort:
    auf dem Gehweg/Straßenrand vor dem von Ihnen bewohnten Grundstück
  • Bereitstellungszeitraum:
    frühestens ab 16:00 Uhr des der Abholung vorhergehenden Tages und spätestens bis 06:00 Uhr am Abholtag
  • Falls das Grundstück nicht anfahrbar ist (z. B. Sackgasse ohne Wendemöglichkeit), Sperrmüll am Bereitstellungsort des Restabfall-/Papierbehälters ablegen.
  • Bei Baustellen muss der Bereitstellungsort telefonisch mit der A.TO GmbH abgestimmt werden.
  • Besteht Sperrmüll überwiegend aus Holz, wird dieser ggf. in einer gesonderten Tour abgeholt. Bitte diesen getrennt vom sonstigen Sperrmüll bereitstellen.
  • Bereitgestellte Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, sind vom Abfallbesitzer unverzüglich zurückzunehmen und einer zulässigen Entsorgung zuzuführen.

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