Elektro- und Elektronikkaltgeräte
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen erfolgt, ohne dass hierfür gesonderte Gebühren erhoben werden
- im Bringsystem durch Anlieferung durch den jeweiligen Abfallerzeuger auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau während der festgelegten Öffnungszeiten
- im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Anmeldung per Abrufkarte 2-mal jährlich. Die Abrufkarte ist dem Abfallkalender zu entnehmen
- im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Onlineanmeldung
Umfang Elektro- und Elektronikkaltgeräte
(gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz, i. d. F. vom 20. Mai 2021)
1. Wärmeüberträger
- Kühlschränke
- Gefriergeräte
- Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten
- Klimageräte
- Entfeuchter
- Wärmepumpen
- Wärmepumpentrockner
- ölgefüllte Radiatoren
- Boiler
- Warmwasserspeicher
- sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
- Bildschirme
- Fernsehgeräte
- LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen
- Monitore
- Laptops
- Notebooks
- Tablets und Tablet-PCs
3. Lampen
- stabförmige Leuchtstofflampen
- Kompaktleuchtstofflampen
- Leuchtstofflampen
- Entladungslampen (einschließlich HochdruckNatriumdampflampen und Metalldampflampen)
- Niederdruck-Natriumdampflampen
- LED-Lampen
4. Großgeräte
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Elektroherde und Elektrobacköfen
- Elektrokochplatten
- Leuchten
- Ton- oder Bildwiedergabegeräte
- Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)
- Geräte zum Stricken und Weben
- Großrechner
- Großdrucker
- Kopiergeräte
- Geldspielautomaten
- medizinische Großgeräte
- große Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- große Produkt- und Geldausgabeautomaten
- große Photovoltaikmodule
- Nachtspeicherheizgeräte
- große Antennen
- Pedelecs
- Elektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz
5. Kleingeräte
- Staubsauger
- Teppichkehrmaschinen
- Nähmaschinen
- Leuchten
- Mikrowellengeräte
- Lüftungsgeräte
- Bügeleisen
- Toaster
- elektrische Messer
- Wasserkocher
- Uhren
- Fitness- und Gesundheitsarmbänder
- elektrische Rasierapparate
- Waagen
- Haar- und Körperpflegegeräte
- Radiogeräte
- Videokameras
- Videorekorder
- Hi-Fi-Anlagen
- Musikinstrumente
- Ton- oder Bildwiedergabegeräte
- elektrisches und elektronisches Spielzeug
- Sportgeräte
- Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer
- Rauchmelder
- Heizregler
- Thermostate
- elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge
- medizinische Kleingeräte
- kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- kleine Produktausgabeautomaten
- Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen
- kleine Photovoltaikmodule
- Antennen
- Adapter
- Reisestecker
- Steckdosen
- konfektionierte Stromkabel
- HDMI-, Audio- und Videokabel
- Schmelzsicherungen
- Bekleidung mit elektrischen Funktionen
- elektrische Zigaretten
- elektronische Antriebe für Möbel
- Bekleidung mit elektrischen Funktionen (z.B.
- Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)
- Schuhe mit Leuchtfunktionen
- beleuchtete Fliesen
- Drohnen
- Tonerkartuschen und Druckerpatronen
6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)
- Mobiltelefone
- GPS-Geräte
- Taschenrechner
- Router
- PCs
- Drucker
- Telefone
- Kommunikationsantennen
- Telefon- und Netzwerkadapter
- USB-Kabel
- Netzwerkkabel
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
- Nachspeicherheizgeräte und Photovolataikmodule werden ausschließlich auf den Betriebshöfen angenommen, eine Abholung erfolgt nicht.
- Bereits zerlegte (ausgeschlachtete) Altgeräte sind von der Abholung und kostenlosen Annahme auf den Betriebshöfen ausgeschlossen. Für deren ordnungsgemäße Entsorgung auf den Betriebshöfen wird ein entsprechendes Entgelt erhoben.
- Bei der Bereitstellung der Altgeräte ist Folgendes zu beachten:
Bereitstellungsort:
auf dem Gehweg/Straßenrand vor dem von Ihnen bewohnten Grundstück - Bereitstellungszeitraum:
frühestens ab 16:00 Uhr des der Abholung vorhergehenden Tages und spätestens bis 06:00 Uhr am Abholtag - Falls das Grundstück nicht anfahrbar ist (z. B. Sackgasse ohne Wendemöglichkeit), Sperrmüll am Bereitstellungsort des Restabfall-/Papierbehälters ablegen.
- Bei Baustellen muss der Bereitstellungsort telefonisch mit der A.TO GmbH abgestimmt werden.
- Nicht abgefahrene Gegenstände (weil keine Altgeräte), sind durch den Verursacher, in der Regel der Anmeldende, vom Bereitstellungsort unverzüglich zu entfernen und einer zulässigen Entsorgung zuzuführen.
- Bei Altgeräten aus privaten Haushaltungen, die von Gewerbetreibenden oder Vertreibern übernommen wurden, erfolgt keine Abholung. Diese Geräte sind auf den Betriebshöfen anzuliefern.