Elektro- und Elektronikkaltgeräte

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen erfolgt, ohne dass hierfür gesonderte Gebühren erhoben werden

  • im Bringsystem durch Anlieferung durch den jeweiligen Abfallerzeuger auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau während der festgelegten Öffnungszeiten
  • im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Anmeldung per Abrufkarte 2-mal jährlich. Die Abrufkarte ist dem Abfallkalender zu entnehmen
  • im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Onlineanmeldung

Umfang Elektro- und Elektronikkaltgeräte

(gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz, i. d. F. vom 20. Mai 2021)

1. Wärmeüberträger

  • Kühlschränke
  • Gefriergeräte
  • Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten
  • Klimageräte
  • Entfeuchter
  • Wärmepumpen
  • Wärmepumpentrockner
  • ölgefüllte Radiatoren
  • Boiler
  • Warmwasserspeicher
  • sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden

2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten

  • Bildschirme
  • Fernsehgeräte
  • LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen
  • Monitore
  • Laptops
  • Notebooks
  • Tablets und Tablet-PCs

3. Lampen

  • stabförmige Leuchtstofflampen
  • Kompaktleuchtstofflampen
  • Leuchtstofflampen
  • Entladungslampen (einschließlich HochdruckNatriumdampflampen und Metalldampflampen)
  • Niederdruck-Natriumdampflampen
  • LED-Lampen

4. Großgeräte

  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Elektroherde und Elektrobacköfen
  • Elektrokochplatten
  • Leuchten
  • Ton- oder Bildwiedergabegeräte
  • Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)
  • Geräte zum Stricken und Weben
  • Großrechner
  • Großdrucker
  • Kopiergeräte
  • Geldspielautomaten
  • medizinische Großgeräte
  • große Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • große Produkt- und Geldausgabeautomaten
  • große Photovoltaikmodule
  • Nachtspeicherheizgeräte
  • große Antennen
  • Pedelecs
  • Elektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz

5. Kleingeräte

  • Staubsauger
  • Teppichkehrmaschinen
  • Nähmaschinen
  • Leuchten
  • Mikrowellengeräte
  • Lüftungsgeräte
  • Bügeleisen
  • Toaster
  • elektrische Messer
  • Wasserkocher
  • Uhren
  • Fitness- und Gesundheitsarmbänder
  • elektrische Rasierapparate
  • Waagen
  • Haar- und Körperpflegegeräte
  • Radiogeräte
  • Videokameras
  • Videorekorder
  • Hi-Fi-Anlagen
  • Musikinstrumente
  • Ton- oder Bildwiedergabegeräte
  • elektrisches und elektronisches Spielzeug
  • Sportgeräte
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer
  • Rauchmelder
  • Heizregler
  • Thermostate
  • elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge
  • medizinische Kleingeräte
  • kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • kleine Produktausgabeautomaten
  • Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen
  • kleine Photovoltaikmodule
  • Antennen
  • Adapter
  • Reisestecker
  • Steckdosen
  • konfektionierte Stromkabel
  • HDMI-, Audio- und Videokabel
  • Schmelzsicherungen
  • Bekleidung mit elektrischen Funktionen
  • elektrische Zigaretten
  • elektronische Antriebe für Möbel
  • Bekleidung mit elektrischen Funktionen (z.B.
  • Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)
  • Schuhe mit Leuchtfunktionen
  • beleuchtete Fliesen
  • Drohnen
  • Tonerkartuschen und Druckerpatronen

6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)

  • Mobiltelefone
  • GPS-Geräte
  • Taschenrechner
  • Router
  • PCs
  • Drucker
  • Telefone
  • Kommunikationsantennen
  • Telefon- und Netzwerkadapter
  • USB-Kabel
  • Netzwerkkabel

Bitte beachten Sie folgende Hinweise!

  • Nachspeicherheizgeräte und Photovolataikmodule werden ausschließlich auf den Betriebshöfen angenommen, eine Abholung erfolgt nicht.
  • Bereits zerlegte (ausgeschlachtete) Altgeräte sind von der Abholung und kostenlosen Annahme auf den Betriebshöfen ausgeschlossen. Für deren ordnungsgemäße Entsorgung auf den Betriebshöfen wird ein entsprechendes Entgelt erhoben.
  • Bei der Bereitstellung der Altgeräte ist Folgendes zu beachten:
    Bereitstellungsort:
    auf dem Gehweg/Straßenrand vor dem von Ihnen bewohnten Grundstück
  • Bereitstellungszeitraum:
    frühestens ab 16:00 Uhr des der Abholung vorhergehenden Tages und spätestens bis 06:00 Uhr am Abholtag
  • Falls das Grundstück nicht anfahrbar ist (z. B. Sackgasse ohne Wendemöglichkeit), Sperrmüll am Bereitstellungsort des Restabfall-/Papierbehälters ablegen.
  • Bei Baustellen muss der Bereitstellungsort telefonisch mit der A.TO GmbH abgestimmt werden.
  • Nicht abgefahrene Gegenstände (weil keine Altgeräte), sind durch den Verursacher, in der Regel der Anmeldende, vom Bereitstellungsort unverzüglich zu entfernen und einer zulässigen Entsorgung zuzuführen.
  • Bei Altgeräten aus privaten Haushaltungen, die von Gewerbetreibenden oder Vertreibern übernommen wurden, erfolgt keine Abholung. Diese Geräte sind auf den Betriebshöfen anzuliefern.

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