Durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) werden die Landkreise als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, Sammelstellen einzurichten, an denen Elektro- und Elektronikaltgeräte von privaten Haushalten und Vertreibern angeliefert werden können (Bringsystem). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten abholen (Holsystem). Das ElektroG sieht in seinen abfallwirtschaftlichen Zielen u. a. vor, dass ab 2006 durchschnittlich mindestens 4 kg Altgeräte aus privaten Haushalten pro Einwohner pro Jahr getrennt gesammelt werden. § 9 Abs. 1 ElektroG verpflichtet die Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung – wie sie der Landkreis unter oder vorsieht – zuzuführen. Dies ist deshalb geboten, da Elektro- und Elektronikaltgeräte gefährliche Stoffe enthalten können, die bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung die Umwelt und die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können.
Zur Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen abfallwirtschaftlichen Ziele betreibt die Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH im Auftrag des Landkreises auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau-Zöschau jeweils eine kommunale Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte, bei der die privaten Haushalte sowie Vertreiber Altgeräte, die in den Geltungsbereich des ElektroG fallen, entgeltfrei abgeben können (Bringsystem). Zusätzlich führt die Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH im Auftrag des Landkreises orts- und zeitgleich zur Sperrmüllsammlung aus privaten Haushalten entgeltfrei eine Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgroßgeräte durch.
mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cmbeträgt
*Betragen die äußeren Abmessungen bei PCs und Druckern mehr als 50 cm, sind sie der Sammelgruppe 4
zuzuordnen.