Des Öfteren erreichen die Mitarbeiter unseres Unternehmens Fragen zur Abfallgrundgebühr.
Die Abfallgrundgebühr ist eine einwohnerbezogene Gebühr. Sie beträgt 31,56 € pro Jahr für die mit Hauptwohnsitz bzw. 15,78 € pro Jahr für die mit Nebenwohnsitz im Entsorgungsgebiet Torgau-Oschatz gemeldeten Einwohner. Welche abfallwirtschaftlichen Leistungen über diese Gebühr finanziert werden, ist in § 1 Abs. 3 der Abfallgebührensatzung geregelt.
§ 1 Abs. 3 hat folgenden Wortlaut:
“Die Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 2 wird für die Kosten und Aufwendungen für das Vorhalten und/oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:
- zweimal jährlich im Holsystem stattfindende Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen,
- Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren aus privaten Haushaltungen außerhalb Dualer Systeme im kombinierten Hol– und Bringsystem,
- mindestens einmal jährlich im Bringsystem stattfindende Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Schadstoffe) über das Schadstoffmobil,
- Entsorgung von auf Gartengrundstücken von privaten Haushaltungen anfallenden Baum-, Hecken- und Blumenschnitt, Laub und Rasen im Bringsystem durch Abgabe auf den vom Landkreis betriebenen zeitweiligen Sammelplätzen sowie Annahmestellen und Kompostieranlagen,
- Entsorgung von Metallschrott aus privaten Haushaltungen im Bringsystem durch Abgabe auf den vom Landkreis betriebenen Annahmestellen und Wertstoffhöfen,
- zweimal jährlich im Holsystem stattfindende Entsorgung von Elektro- und Elektronikgroßgeräten aus privaten Haushaltungen,
- Benutzung der Betriebshöfe Torgau und Rechau/Zöschau durch private Haushaltungen zur Abgabe von Sperrmüll, Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren, von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe), von Baum-, Hecken- und Blumenschnitt, Laub und Rasen. Metallschrott, von Elektro- und Elektronikaltgeräten, von Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung), von Kfz-Batterien,
- Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung gegenüber privaten Haushaltungen und
- Lohn-, Sach-, Gemein- und Verwaltungskosten.