Die elektronische Übermittlung der Nachweise zur Abfallnachweisführung an die zuständigen Behörden sowie die elektronische Registerführung sind ab dem 01. April 2010 gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2298) verbindlich für alle Entsorger sowie bestimmte Abfallerzeuger und Transporteure vorgeschrieben, wenn bei ihnen insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen. Dabei gelten für die Beteiligten unterschiedliche Übergangsregelungen mit dem Endziel, am 01.02.2011 auch alle Signaturen elektronisch ausführen zu können.
Diese Verfahrensweise ist insbesondere auch für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen der Abfallschlüsselnummern
- 17 03 03* kohlenteer- und teerhaltige Produkte
- 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe
auf unseren Betriebshöfen in Torgau und Rechau-Zöschau anzuwenden.
Für die Teilnahme am eANV sind von den Beteiligten entsprechende Voraussetzungen zu schaffen:
- Nachweisformulare (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine) sind nur noch elektronisch am PC mit Internetanschluss zu erstellen. Hierzu ist eine spezielle Software notwendig. Dabei kann auf Standardlösungen von Providern zurückgegriffen werden.
- Alle rechtsverbindlichen Dokumente werden mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift mittels Kartenlesegerät versehen.
- Dateneingabe, elektronische Signatur, Übermittlung der Formulare an alle Beteiligten und Verwaltung der Nachweise erfolgen am eigenen PC mit Internetanschluss
- Der gesamte Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden läuft bundesweit einheitlich koordiniert über eine Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall).
- Für die Teilnahme am eANV ist die Einrichtung eines Postfaches bei dieser ZKS zwingend erforderlich, da der gesamte Datenaustausch über dieses Postfach erfolgt.
Ohne Registrierung bei der ZKS ist die Anlieferung von gefährlichen Abfällen auf den Betriebshöfen der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH ab dem 01. April 2010 nicht mehr möglich!
Wir sind gern bereit, Sie über die notwendigen Schritte zu informieren. Bitte vereinbaren Sie mit unserem Ansprechpartner, Herrn Gründel, einen Termin unter 03421/7730013 bzw. 0175/1858947.
Für private Haushalte findet das elektronische Abfallnachweisverfahren keine Anwendung!
Torgau, 19. Februar 2010
Gründel
Technischer Leiter
Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH